Externer Bewerter

Nach § 271 KAGB iVm. § 216 Abs. 2 KAGB hat die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH einen externen Bewerter bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt.
Dem externen Bewerter obliegt die Aufgabe den Verkehrswert der jeweiligen Immobilien der Fondsgesellschaften in einem Gutachten zu bestimmen. Die Verkehrswertgutachten sind Grundlage der Nettoinventarwertberechnung der Anteile.

Die Bewertung der Immobilien erfolgt auf der Grundlage von Bewertungsrichtlinien. Die Bewertungsrichtlinien wurden von der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH aufgestellt und im Rahmen des Anzeigeverfahrens des externen Bewerters der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt.