Aktuelle Neuigkeiten

Liebe Anleger*in,
zu den im Internet negativen Darstellungen der Opalenburg möchten wir, wie folgt, Stellung nehmen:
Bei den Berichten handelt es sich um Pressemitteilungen von Rechtsanwälten,
die auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig sind.
In diesem Bereich gehört die Veröffentlichung von Berichten im Internet zu den wesentlichen Mitteln der Akquise von Mandanten.
Es liegt in der Natur der Sache, dass eine negative Berichterstattung
zu einer Steigerung der Mandatszahlen und damit der Gebühren führt.
Tatsächlich gehören die Fonds der Opalenburg, seit Geltung des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“) nicht zum sog. „grauen Markt“.
Die OPALENBURG Vermögensverwaltung GmbH wurde mit der Registrierung nach § 44 KAGB der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen („BaFin“) als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft unterstellt.

Welche Änderung haben sich durch die Geltung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) für die Opalenburg Fonds ergeben?

Durch die Regulierung gelten für die Opalenburg Fonds insbesondere die folgenden gesetzlichen Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB):

  • – Bestellung einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gem. § 44 KAGB
  • – Bestellung einer Verwahrstelle gem. § 80 ff. KAGB
  • – Bestellung eines externen Bewerters gem. § 271 KAGB iVm. § 216 Abs. 2 KAGB
  • – Bestellung eines Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfer) gem. § 47 KAGB

Wie wird der Schutz der Anleger durch das KAGB sichergestellt?

Mit Geltung des KAGB sind die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle im sogenannten Investmentdreieck dafür verantwortlich, die Interessen und Ansprüche der Anleger sicherzustellen.

Stehen alle Funktionsträger unter der Kontrolle und Aufsicht der BaFin?

Nach den Vorschriften des KAGB werden ausschließlich die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert und beaufsichtigt.

Seit Registrierung am 9. Dezember 2014 wird die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert und steht unter der staatlichen Aufsicht der BaFin.

Die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH ist als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft der Opalenburg Fonds durch die BaFin registriert.

Wie werden die Immobilien der Opalenburg Fonds bewertet?

Durch die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft wurden Bewertungsrichtlinien im Zusammenhang mit der Bewertung der Immobilien und den Bestimmungen zum An- und Verkauf von Immobilien erlassen, welche von dem externen Bewerter für die Bewertung der Immobilien zu beachten sind.

Der externe Bewerter wurde durch die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH der BaFin angezeigt. Die BaFin hatte gegen die Bestellung des externen Bewerters keine Einwände.

Zählen die Opalenburg Fonds zum “Grauen Kapitalmarkt“?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert den “Grauen Kapitalmarkt“ wie folgt:

“Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht: Wenn Anbieter keine Erlaubnis der BaFin benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, spricht man vom Grauen Kapitalmarkt.„

Die Opalenburg Fonds zählen seit Registrierung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH zum regulierten Kapitalmarkt!

Dies deshalb, da durch die Vorschriften des KAGB Fonds nur im sogenannten Investmentdreieck betrieben werden können.

Hierzu ist zum einen eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH, welche nach § 44 KAGB durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert wurde, und zum anderen eine Verwahrstelle, welche nach § 32 KWG eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigt, zu bestellen.