AIF Kapitalverwaltungsgesellschaft

Mit Datum vom 9. Dezember 2014 wurde die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gem. § 44 KAGB registriert.

Mit Registrierung wird die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert und steht unter staatlicher Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Dies bedeutet, dass die zuständige Aufsichtsbehörde der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist. Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) ist die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft hinterlegt.

Durch die Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf zudem die Bestellung der Geschäftsleitung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH der vorherigen Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Für den Vorstand hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Voraussetzung zum Geschäftsleiter bejaht und die Erlaubnis zur Bestellung als Vorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH erteilt.